Jugendkriminalität - eine Fallstudie
Jugendkriminalität - eine Fallstudie.
Eine Unterrichtsreihe für 9. Klassen im Fach Sozialkunde
von Kerstin Sperling
(erschienen in: Gesellschaft/Wirtschaft/Politik (GWP), Heft 1/2002, S. 95-107)
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Text und Unterrichtsphasen
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Auszug
Einleitung
Das Thema "Jugendkriminalität" ist heute ein Medienthema in unserer Gesellschaft. Fast täglich erscheinen Pressemeldungen zu den verschiedensten Jugendstraftaten: Diebstahl, Raub, Körperverletzung, etc. - und sogar Mord. Genügend Beispiele zeigen die Notwendigkeit einer Konfrontation der Schüler mit diesem Thema sowie einer Auseinandersetzung mit Straftaten und ihren Folgen. Immerhin wird hier von Jugendlichen gesprochen, also auch von Personen, die zum Beispiel die neunte Klasse besuchen. Die folgende Unterrichtsreihe soll zeigen, wie im Lernfeld Recht schon in der neunten Klasse eine Behandlung des Themas "Jugendkriminalität" möglich ist.
Die verhältnismäßig hohen Zahlen jugendlicher Straftäter sind in verschiedenen Quellen nachzulesen. So weist zum Beispiel der Datenreport 1999 des Statistischen Bundesamtes nach, dass Jugendliche und Heranwachsende mehr als doppelt so häufig straffällig wurden wie Erwachsene (Statistisches Bundesamt 2000, S. 227). Genauere und aktuellere Zahlen bietet die Polizeiliche Kriminalitätsstudie (PKS) von 2000. Hier ist das oben genannte Verhältnis zwar nicht bestätigt, dennoch wird deutlich, dass 30,1% aller Tatverdächtigen Kinder, Jugendliche oder Heranwachsende waren (PKS 2000). Die Zahlen der aufgeklärten Fälle fallen zwar geringer aus (vgl. ebd. Kap. 2.2), aber allein schon die Tatsache, dass fast ein Drittel der Straftaten den so genannten Jungstraftätern zugeschrieben werden, ist alarmierend. Die Studie von Siegfried Lamnek (Lamnek 2000), in der neben einer Auswertung der Polizeilichen Kriminalitätsstudien von 1998 und 1999 auch Erklärungsversuche und Präventionsmaßnahmen zum Thema Jugendgewalt vorgestellt werden, sowie die aktuellen Zahlen zeigen also, wie wichtig das Thema "Jugendkriminalität" im Sozialkundeunterricht sein kann. Die persönliche Betroffenheit der Schüler bei diesem Thema ist durchaus hoch. Schüler der neunten Klasse, also im Alter von 14-15 Jahren, können sich mit einem jugendlichen Straftäter sehr gut identifizieren.
Die Schüler sollen während dieser Unterrichtsreihe erkennen, dass es sich zwar um einen beliebigen Jugendlichen handelt, dass diese Situation aber auch sie selbst betreffen könnte. Die Fallstudie ist eine geeignete Methode, um dieses zentrale Unterrichtsziel zu erreichen. "Die Fallmethode stellt eine Lernstrategie dar, die als besonders geeignet angesehen wird, die komplexen wirtschaftlichen oder auch sozialen Sach- und Wertzusammenhänge eines konkreten Falles oder einer konkreten Situation geistig zu durchdringen. Das geschieht zumeist in Form einer Gruppendiskussion durch aktive, eigentätige Auseinandersetzung mit dem Problem, die schließlich zu einer Entscheidung führt. Der einzelne Schüler lernt dabei, wie man Informationen sammelt, Fragen stellt, Informationen auswertet und bewertet und Entscheidungen trifft." (Kaiser 1983, S. 17) Die Fallstudie ermöglicht die Analyse komplexer gesellschaftlicher Realität am Fall und stützt somit die Zielsetzung eines handlungs- und entscheidungsorientierten Unterrichts mit Orientierung an der Lebensumwelt der Schüler. "Die Auswahl der Inhalte und Themen eines Lernbereiches bzw. Fachgebietes orientiert sich danach nicht vorrangig an den Fachwissenschaften, sondern an lebensbedeutsamen Problem-, Handlungs- und Entscheidungssituationen, mit denen der Jugendliche [...] unmittelbar konfrontiert wird." (ebd., S. 18) Ziel der Fallstudiendidaktik ist folglich nicht die unreflektierte Anhäufung von Fachwissen, sondern das Erlernen der Fähigkeit, immer neue Probleme einer sich stets ändernden Umgebung zu meistern, das bedeutet, neue Situationen erfordern selbstständiges Denken mit einer eigenen schöpferischen Leistung. Darüber hinaus muss die Fallstudie den Schülern die Möglichkeit bieten, eigene Erfahrungen, Einstellungen und Deutungsmuster auf Fälle anzuwenden und deren Bedeutsamkeit für das eigene Leben zu prüfen. Die Entwicklung eines Entscheidungstrainings, das die Schüler systematisch in Entscheidungsprozesse einführt und Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Entscheidungsfindung vermittelt, ist von großer Bedeutung für das Gelingen dieser Methode.
Die Fallstudie besteht im Allgemeinen aus drei wesentlichen Teilen, die sich in 6 Unterrichtsphasen widerspiegeln. Zu Beginn werden die Schüler mit einer Entscheidungssituation konfrontiert. Diese Situation hat zumeist einen mehr oder minder direkten Bezug zum Alltagsleben der zu Unterrichtenden. Außerdem werden die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen des Falls geklärt (= Phasen der Konfrontation und Information). Im zweiten Teil studieren die Schüler in Kleingruppen das Fallmaterial und erarbeiten Lösungsvorschläge, bevor schließlich Entscheidungen gefällt, diskutiert und von den einzelnen Gruppen verteidigt werden (= Phasen der Exploration, Resolution und Disputation). Der Vergleich der von den Schülern getroffenen Entscheidung mit der Entscheidung der Realität bildet den Abschluss der Fallstudie (= Phase der Kollation) und "bietet dem Lehrer die Möglichkeit aufzuzeigen, wie in der Wirklichkeit Entscheidungen getroffen werden und welche Konsequenzen sich daraus ergeben." (ebd., S. 28)
In der folgenden Unterrichtsreihe werden die Schüler mit dem Fall Klaus konfrontiert. Hierbei handelt es sich um einen straffällig gewordenen Heranwachsenden von 18 Jahren. Wie die Schüler im Verlauf der Unterrichtsreihe herausfinden werden, handelt es sich bei den von Klaus begangenen Straftaten um Diebstähle. Laut Angaben der PKS vom Jahr 2000 ist Diebstahl das am meisten begangene Delikt (47,7% aller Straftaten, vgl. PKS 2000, Kap. 2.1.1). Außerdem sind bei Diebstählen (neben Raub und Sachbeschädigung) mehr als die Hälfte der Tatverdächtigen unter 21 Jahre alt (PKS 2000, Kap. 2.3.1). Allein schon anhand dieser Angaben ist zu erkennen, dass der Fall einen hohen Motivationsgrad für die Schüler hat, da die persönliche Betroffenheit hoch sein kann. Weiterhin motivierend dürfte die Tatsache wirken, dass es sich bei dem Fall um eine wahre Begebenheit handelt. Die Unterlagen wurden vom Jugendamt in Halle/Saale für diese Unterrichtsreihe zur Verfügung gestellt.
Nach einer Konfrontation mit dem Fall äußern sich die Schüler spontan dazu und entwickeln mögliche Fragen, die für die weitere Bearbeitung wichtig sind. Mit Hilfe von Materialien (Gesetzestexte) versuchen die Schüler anschließend die anfangs gestellten Fragen zum Fall in Gruppenarbeit zu beantworten. Hierbei finden schon Entwicklungen von Lösungsmöglichkeiten statt, die dann im weiteren Verlauf in Form eines Rollenspiels zum Gerichtsverfahren vorgestellt werden. Das Rollenspiel in der Fallstudie soll den Schülern ein Probehandeln bezüglich ihrer Entscheidungen ermöglichen. In der letzten Unterrichtsphase soll schließlich in Form eines offenen Unterrichtsgespräches das im Unterricht gefällte Strafmaß mit dem in der Realität gefällten verglichen werden. Dabei sollen auch Fragen geklärt werden, die über den speziellen Fall hinausgehen.
Die Fallstudie fördert die Erkenntnis des Allgemeinen im Besonderen; die Schüler können erfahren, dass persönlich-emotionales Gerechtigkeitsempfinden als spontaner Vorgang in das Begreifen der formalen rechtsstaatlichen Verfahren zu überführen ist. Diese Unterrichtsreihe dient außerdem als Lebenshilfe für die Schüler, indem sie zeitig eine Einsicht in für sie bedeutsame Gesetzesregelungen erhalten bzw. mit den möglichen Straffolgen konfrontiert werden. Ziel ist hierbei das Vorbeugen und Belehren bezüglich einer eigenen kriminellen Karriere.
Der Fall:
Am 25.10.1998 begab sich Klaus mit seinen Freunden Peter und Michael zum Haus der Familie Winkler in der Wittestraße in Halle. Dort brach Peter mit einem Brecheisen die Tür auf, während Klaus und Michael ‚Schmiere standen'. Als Peter aus dem Keller des Hauses eine Waschmaschine brachte, halfen sie mit, diese auf einen Handwagen zu heben. Die Waschmaschine wollten die drei Freunde anschließend verkaufen.
Klaus sah etwas später, dass ein Kellerfenster eines anderen Hauses geöffnet war und wies seine Freunde darauf hin. Peter stieg durch das Fenster in den Keller und reichte ein Fernsehgerät heraus, welches Klaus und Michael ebenfalls auf den Handwagen stellten. Als Klaus, Peter und Michael ihre Beute abtransportieren wollten, wurden sie nach wenigen Metern von zwei Polizeibeamten überrascht, die von Familie Winkler alarmiert worden waren. Sie sorgten dann schnell dafür, dass die Gegenstände den jeweiligen Besitzern zurückgegeben werden konnten.
Bereits einen Monat später brachen Klaus und Peter in einen abgeschlossenen Kellerraum ein, aus welchem sie einen Werkzeugkoffer mit Schlüsselsatz, einen Fahrradwerkzeugsatz, Flickzeug, Ventile, Pumpenadapter, Speichenschlüssel, Schraubenschlüssel und Schraubenzieher im Gesamtwert von ca. 200,00 DM mitnahmen.
Nur wenige Tage später wurde Klaus beim Klauen einer CD im Wert von ca. 40,00 DM in einem Kaufhaus erwischt.
weitere Angaben zu Klaus:
- geboren: Februar 1980
- 1995 erhielt er von der Schule ein Schulabgangszeugnis wegen Disziplinlosigkeit und ging somit schon nach der 8. Klasse von der Schule ab. Wegen Erziehungsproblemen gaben seine Eltern ihn kurz danach für ein halbes Jahr in ein Heim (bis März 1996).
- Sein berufsvorbereitendes Jahr brach er schließlich im Dezember 1996 auch ab und begann später (Ende 1997) eine Umschulung.
- Mit 18 Jahren (Februar 1998) bezog er eine eigene Wohnung in seinem Heimatort Marienberg. Im März 1998 wurde er von einer Drückerkolonne angeworben und zog im Juni 1998 deshalb nach Halle. Anfangs wohnte er zeitweilig bei einigen Freunden, bis er mit seiner Freundin im August 1999 zusammenzog.
- Klaus ist strafrechtlich bisher wie folgt in Erscheinung getreten:
- November 1996; wegen gemeinschaftlich schwerer Körperverletzung und vor-sätzlichem Fahren ohne Führerschein verurteilt
- Auflage: gemeinnützige Arbeitsstunden (wurde erfüllt)
- Juli 1997; wegen vorsätzlichem Fahren ohne Führerschein und fahrlässigem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz verurteilt
- Auflage: gemeinnützige Arbeitsstunden (wurde erfüllt)
Durchgeführt worden ist diese Unterrichtsreihe in einer 9. Klasse eines Gymnasiums. Die hier angeführte Stundenzahl und -gestaltung sind als Beispiele zu verstehen und können je nach Klassenstufe und Leistungsstand der Klasse vom Lehrer angepasst werden. Die einzelnen Unterrichtsphasen samt ausführlichen Erläuterungen, die Materialien für die Realisierung der Unterrichtsreihe (Arbeitsblätter) sowie weitere hilfreiche Übersichten für den Lehrer (Folien, das Urteil) können im folgenden eingesehen und ausgedruckt werden.
Literatur
- Becker, Horst/Heß, Jürgen/Wertheimer, Frank: Grundwissen Recht. Ein praktisches Kompendium der wichtigsten Rechtsgebiete. Stuttgart; Düsseldorf; Leipzig: Klett-Verlag 1999.
- Bundeskriminalamt (Hrsg.): Polizeiliche Kriminalitätsstudie - Berichtsjahr 2000. In: [www.bka.de].
- Datenreport 1999. Zahlen und Fakten über die Bundesrepublik Deutschland. Hrsg. vom Statistischen Bundesamt. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2000.
- Kaiser, Franz-Josef: Die Fallstudie. Theorie und Praxis der Fallstudiendidaktik. Bad Heilbrunn: Julius Klinkhardt 1983.
- Lamnek, Siegfried: Jugendgewalt in unserer Gesellschaft. In: Gegenwartskunde 2/2000, S. 237-264.